Der Schweizer Tierschutz STS will kein Jagdgesetz, das Tierquälerein erlaubt
und den Schutz wildlebender Tiere schwächt, statt ihn zu stärken.
Das Gesetz, das den «Schutz wildlebender Tiere» (Bundesgesetz über die Jagd
und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel) in seinem Titel trägt ist zu
einem eigentlichen Abschussgesetz verkommen.
Abschüsse des Wolfes, auch von Jungtieren und auch in Schutzgebieten, sollen
möglich sein. Und das Gesetz erlaubt es dem Bund künftig, ohne Konsultation von
Parlament oder Stimmvolk, weitere geschützte Tierarten - z.B. Luchs und Biber -
zur Bestandesregulierung zum Abschuss freizugeben. Die tierquälerische Baujagd
bleibt erlaubt, ebenso die Ausbildung von Baujagdhunden am lebenden Fuchs.
Treibjagden werden nicht beschränkt.
Ein Gesetz, das das Dezimieren oder gar Ausrotten geschützter Tierarten zulässt,
einfach nur, weil die Tiere da sind und als Schädlinge betrachtet werden,
widerspricht jeglichem Tierschutzgedanken und bedeutet einen massiven
Rückschritt im Tier- und Artenschutz.