Geschützte Tierarten ausrotten?

Geschützte Tierarten sollen dezimiert oder sogar ausgerottet werden. Das neue Gesetz will Wildtiere zum Abschuss freigeben, nur weil sie da sind und als Schädlinge betrachtet werden.

Wolf

In der Schweiz leben 60 bis 70 Wölfe in 7 bis 9 Rudeln in den Kantonen GR, TI, VD und VS. In wenigen Fällen durchstreifen auch Einzeltiere vorübergehend die Schweiz. Nun sollen Wölfe - auch Jungtiere - abgeschossen werden können, nur weil sie Schaden anrichten könnten. Es stimmt zwar, dass sie Schafe reissen, aber beinahe immer von Haltern die ihre Herden weder mit Schutzhunden noch mit Zäunen schützen.

Luchs

In der Schweiz war er lange ausgerottet. Nachdem die Raubkatze vor über 40 Jahren wieder angesiedelt wurde, leben heute etwa 200 Luchse in unserem Land. Die scheuen Einzelgänger meiden Siedlungen, und nur wenige Nutztiere werden jährlich vom Luchs gerissen. Trotzdem kann ihn der Bund künftig ohne Konsultation von Parlament oder Stimmvolk auf die Abschussliste setzen.

Höckerschwan

Die Schwäne werden als Schädlinge betrachtet, weil sie an einzelnen Stellen Wiesen verkoten können. Deshalb soll der Bund «bei Bedarf» eigenmächtig Abschüsse bewilligen, obwohl das Problem damit nachweislich nicht gelöst werden kann. Es bestehen bessere Methoden, um einen übermässigen Schwanenbestand zu vermeiden.

Biber

Auch er war einmal ausgerottet, hat jedoch in den letzten Jahren viele Flächen seines ursprünglichen Verbreitungsgebiets zurückerobert. Heute leben wieder etwa 1600 Biber in der Schweiz. Weil wegen ihrer Dämme manchmal Kulturland überschwemmt oder Wege unterspült werden, sollen sie wieder auf die Abschussliste gesetzt werden können.

Steinbock

Er ist zwar geschützt und richtet keinen Schaden an, ist in der Schweiz für Trophäenjäger aber trotzdem jagdbar. Das neue Jagdgesetz will diesen absurden Widerspruch beibehalten.