Tierschutz ins Jagdgesetz!
Ein zeitgemässes Jagdgesetz muss als Zweck und Grundsatz auch das Tierwohl einfordern und damit gesamtschweizerisch eine tierschutzkonforme Jagd sicherstellen.
In einer zeitgemässen Jagd hat die Baujagd keinen Platz mehr und die Anzahl Treibjagden wird auf das absolut Nötige beschränkt. Eine zeitgemässe Jagd ist transparent, auch und vor allem beim von ihr verursachten, schlimmstmöglichen Ereignis, einem angeschossenen, fliehenden Tier. Nachsuche, deren Meldepflicht und die Aufnahme dieser Daten in die Jgadstatistiken (kantonal und national) sind deshalb im Gesetz zu verankern.
Baujagd | Ausbildung Baujagdhunde
Ein Jäger jagt seinen Hund in den Fuchsbau, um den Fuchs herauszutreiben. Der Fuchs hat keine Chance. Flieht er in Todesangst aus seinem Bau, wird er abgeschossen. Kann er nicht fliehen, kommt es zum unterirdischen Kampf. Hund und Fuchs verbeissen sich ineinander und verletzen sich schlimm, oft tödlich. Für die sogenannte Regulierung der Fuchspopulation ist die Baujagd bedeutungslos. Es handelt sich um eine tierquälerische Jagdtradition.
Die Ausbildung der Baujagdhunde ist vom Gesetz vorgeschrieben und findet im Verborgenen statt. Die Hunde üben am lebenden(!) Fuchs in einem Röhrensystem, einem künstlichen Fuchsbau.
Diese «Jagdtradition» muss verboten werden.
Treibjagd
Das Treiben mit Lärm und Hunden ist die mit Abstand gravierendste Störung der Wildtiere. Sie fliehen in Panik, sodass es für den Jäger schwierig ist, einen gezielten Schuss abzugeben. Aus Studien im Ausland ist bekannt dass auf Treibjagden bis zu 30 % der Tiere nicht tödlich getroffen werden. Sie fliehen, leiden stundenlang, sterben qualvoll oder werden erst viel später auf der Nachsuche von ihren Leiden erlöst.
Wenn Treibjagden überhaupt notwendig sind, so sollen sie im gleichen Jagdgebiet auf höchstens zwei pro Jahr beschränkt werden.
Vertuschen der Fakten
Bei Bund und Kantonen sucht man vergebens nach einer Statistik zu Fehlschüssen und Nachsuche, mit einer Ausnahme: Nur der Kanton Graubünden führt eine solche Statistik mit gut dokumentierten Zahlen, die je nach Tierart eine Fehlschussquote zwischen 7 % und 10 % ausweist. Hochgerechnet auf die in der Schweiz insgesamt geschossenen Wildtiere sind das 6'000 bis 10'000 Tiere pro Jahr, die wegen Fehlschüssen erst nach einem stunden- oder tagelangen Leiden sterben oder verletzt dahinsiechen müssen. Derartige Tierschutzprobleme dürfen nicht vertuscht werden.